Willkommen Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der P. Glatzeder GmbH

Stand: 01. April2023

1. Geltung
Soweit nachstehende Regelungen mit einem * versehen sind, gelten sie nur gegenüber Geschäftspartnern mit Kaufmannseigenschaft, wenn das Geschäft zum Betriebe ihres Handelsgewerbes gehört oder gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen. Für andere Geschäftspartner gilt die gesetzliche Regelung, falls keine Sonder-vereinbarung getroffen wird.
2. Zustandekommen des Vertrages
Unsere Angebote sind freibleibend, es handelt sich lediglich um Aufforderungen zur Abgabe von Offerten. Sämtliche Abschlüsse und Vereinbarungen sind für uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
3. Zahlungsfähigkeit des Kunden
Mit der Erteilung des Auftrages bestätigt der Kunde seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit; er bestätigt besonders, dass er in den letzten drei Jahren vor Auftragserteilung nicht zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über sein Vermögen vorgeladen oder innerhalb dieser Frist ein Vergleichs- oder Konkursverfahren über sein Vermögen oder über das Vermögen einer von ihm wesentlich beherrschten Gesellschaft anhängig war. Sollten nachträgliche Auskünfte Zweifel an der Kreditwürdigkeit ergeben, sind wir berechtigt die Erfüllung des Vertrages von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder letztlich vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dadurch gegen uns Schaden-ersatzansprüche irgendwelcher Art entstehen.
4. Preise
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab unserem Werk ausschließlich bei uns üblicher Verpackung bei ungeteilter Bestellung der in dem Angebot aufgeführten Mengen. Bei Bahnversand werden 3% des Warenwertes als Verpackungsspesen berechnet.
Zu unseren Preisen kommt die am Tage der Auslieferung gültige Mehrwertsteuer hinzu.
Bis zur Ausführung des Auftrages nach der getroffenen Preisvereinbarung erfolgende Lohnerhöhungen und Materialpreissteigerungen berechtigen uns unter Nachweis der entstandenen Mehrkosten zur Berechnung gegenüber dem Kunden.
Im Übrigen sind wir berechtigt, unsere Preise bei Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen, wenn unsere Leistung erst nach mehr als vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht werden soll.
5. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben vorbehaltlich anderer, schriftlich abgeschlossener Zahlungs-vereinbarungen innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto zu erfolgen. Als Zinssatz für Verzugszinsen wird ein Zinssatz von 3% über dem jeweiligen Leitzins der EZB vereinbart, unbeschadet unserer Berechtigung, einen tatsächlich entstandenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
Bei unbaren Zahlungen gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei uns eingeht als Zahlungseingang.
Es wird vereinbart, dass eingehende Zahlungen stets zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und dann auf die älteste Schuld angerechnet werden.
Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger gesonderter und schriftlicher Vereinbarung, wobei alle Kosten und Diskontspesen der Kunde trägt und kein Skonto gewährt werden kann.
An unbekannte Kunden ohne Abgabe von Referenzen wird nur gegen Vorauskasse per Nachnahme geliefert.
Bei Lieferung in das Ausland muss die Bezahlung in verlustfreier Währung erfolgen. Spesen und Gebühren für die Einziehung von Geldern in fremder Währung gehen zu Lasten des Kunden.
Die Bemessung einer Kreditierung bleibt uns jederzeit vorbehalten. Hat der Kunde eine fällige Zahlung nach Ablauf von 14 Tagen noch nicht erbracht oder werden sonstige nachteilige, seine Kreditwürdigkeit mindernde Umstände über ihn bekannt, werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen sofort fällig, so dass wir sofortige Zahlung in bar oder Hingabe von Sicherheiten verlangen können, auch bei Forderungen, für die Wechsel gegeben wurden.
Für den Fall, dass ein Kassenkonto gewährt wird, wird Skonto nur auf den reinen Warenwert gewährt und nur dann, wenn sämtliche fällige Rechnungen aus früheren Lieferungen restlos bezahlt sind. Dem Kunden steht – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Leistungs-verweigerungs-Zurückbehaltungsrecht nicht zu, sofern wir seinen Anspruch nicht zuvor schriftlich anerkannt haben oder er rechtskräftig festgestellt wird.
Eine Aufrechnung seitens des Kunden ist nur möglich, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder unstreitig und von uns anerkannt ist.
6. Lieferzeit
Die Lieferung erfolgt schnellstens nach Fertigstellung. Die von uns möglichst einzuhaltenden Lieferfristen sind jedoch unverbindlich, außer wenn wir sie als besondere schriftliche Zusicherung gekennzeichnet haben.
Ein Rücktritt des Kunden ist nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist möglich. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind in jedem Fall ausgeschlossen, soweit es gesetzlich zulässig ist.
In jedem Fall verlängert sich die Lieferzeit bei Betriebsstörungen in unserem Betrieb oder in fremden Betrieben, von denen die Herstellung bei uns abhängig ist, die durch von uns nicht zu vertretende Umstände eintreten, um die Dauer der Behinderung.
7. Liefermenge
Abweichungen von den bestellten Mengen sind aus technischen Gründen nicht immer zu vermeiden. Insbesondere bei der Herstellung von zeichnungsgebundenen Erzeugnissen müssen wir uns Mehr- oder Minderlieferung im üblichen Umfang (+/- 10%) vorbehalten.
Bei Bestellungen auf Abruf sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, Vorräte zu halten.
8. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis unsere sämtlichen Forderungen aus allen Geschäften mit dem Kunden befriedigt sind – Kontokorrent-klausel – und in Zahlung gegebene Wechsel oder Schecks vom Kunden als Bezogenen eingelöst sind. Es wird vereinbart, dass der Kunde bei der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der von uns gelieferten Vorbehaltsware für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB tätig wird ohne uns zu verpflichten. Wenn unsere Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen ist oder die Hauptsache im Eigentum des Kunden steht, geht das an der neuen Sache entstehende Eigentum mit seiner Entstehung in vollem Umfang auf uns über; in sonstigen Fällen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache, und zwar nach dem Verhältnis des Verkaufswertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen für die neue Sache verwandten Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung, Verbindung oder Vermengung. Der Kunde nimmt unser Eigentum oder Miteigentum für uns in Verwahrung, es wird wie Vorbehaltsware behandelt. Vor Eigentumsübergang darf unsere Ware ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden, ferner sind die Geltendmachung von Rechten Dritter an der Ware oder Pfändung uns sofort mitzuteilen und uns alle für eine Intervention notwendigen Angaben zu machen und Urkunden auszuhändigen; andernfalls hat der Kunde unseren Schaden zu tragen, außerdem werden dann alle unsere Forderungen gegen den Kunden sofort fällig. Der Kunde ist berechtigt, unser Vorbehaltseigentum im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu veräußern, bzw. zu verwenden unter der Voraussetzung, dass tatsächlich ein Forderungsübergang nach Ziff. 9 stattfindet.

Die Berechtigung erlischt, sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich nachkommt oder bei ihm Scheck- oder Wechselproteste vorkommen oder er seine Zahlungen einstellt. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Waren vorläufig wieder an uns zu nehmen und außerdem nach erfolgter Mahnung die Ware nach unserem pflichtgemäßen Ermessen zu verwerten. Wir werden dem Kunden alsdann eine entsprechende Gutschrift erteilen.
9. Vorausabtretung
Werden unsere Waren vor Bezahlung unserer Forderungen veräußert, ist der Kunde verpflichtet, unsere Eigentumsrechte bis zur vollständigen Bezahlung der Ware durch seinen Abnehmer diesem gegenüber vorzubehalten.
Die durch den Weiterverkauf entstehende Forderung gegen den Abnehmer wird hiermit ebenso wie sonstige Neben- oder Sicherungsrechte des Kunden aus dem Verkauf sowie etwaige Ersatzansprüche bei Beschädigung oder Zerstörung unseres Vorbehaltseigentums, worunter auch die an seine Stelle tretende Versicherungssumme fällt, an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Soweit unser Miteigentümer veräußert, erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der unserem Anteilswert entspricht.
Auf Verlangen hat uns der Kunde seine Abnehmer mitzuteilen und diesen die Abtretung mitzuteilen, sowie uns alle zur Geltendmachung der Rechte erforderlichen Urkunden auszuhändigen. Solange der Kunde uns gegenüber seine vertraglichen Verpflichtungen pünktlich erfüllt, ist er ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen; er hat die für uns eingezogenen Beträge gesondert zu verwahren und sofort an uns abzuführen, sobald und soweit unsere Forderungen fällig sind. Die Ermächtigung erlischt bei einem Scheck- oder Wechselprotest des Kunden oder zeitweiliger oder endgültiger Zahlungseinstellung des Kunden. Der Kunde hat die Kosten einer etwaigen Intervention gegen Dritte zu tragen und sie auf Verlangen vorzuschießen. Wenn unsere Sicherung durch den Eigentumsvorbehalt und die Vorausabtretung die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Kunden bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl entsprechend freizugeben. Mit Tilgung aller unserer Forderungen gegen den Kunden gehen abgetretene Forderungen auf den Kunden über.
10. Beanstandungen
Beanstandungen, die sich auf offensichtliche * und bei sorgfältiger Prüfung erkenn-bare Mängel über Umfang und Qualität unserer Lieferung beziehen, müssen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware beim Kunden oder dem von ihm Benannten schriftlich bei uns, nicht bei unseren Vertretern, eingegangen sein. Bei Fristüberschreitung ist die Beanstandung ohne weiteres unberechtigt. Kleinere Abweichungen in den Dimensionen und Ausführungen im Rahmen der technisch vorgegebenen Toleranzen berechtigen nicht zu Reklamationen.
Die Rücksendung etwa beanstandeter Ware hat nur nach unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung zu erfolgen. Bei berechtigter Beanstandung werden wir nach unserer Wahl die fehlerhafte Ware nach Erhalt durch neue Ware ersetzen oder die beanstandete Ware nachbessern oder den berechneten Betrag gutschreiben. Bei Fehlschlagen oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, Herabsetzung oder Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von unmittelbarem oder mittelbarem Schaden des Kunden oder Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausdrücklich ausgeschlossen soweit es gesetzlich zulässig ist, * das gilt auch für ein eventuelles Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn von anderer Seite ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Veränderungen an unseren Waren vorgenommen werden. Falls eine förmliche Abnahme vereinbart ist, hat sie im Werk durch den Kunden oder durch einen Beauftragten oder durch den Dritten, für den bestellt wurde, zu erfolgen. Erkennbare Mängel sind dabei sofort zu beanstanden. Verzichtet der Kunde auf die vereinbarte Abnahme, so gilt die Ware als bedingungsgemäß geliefert, sobald sie unser Werk verlassen hat.
11. Patentverletzung
Wird die Ware in vom Kunden besonders vorgeschriebener Ausführung -, nach Zeichnung, Muster oder sonstigen bestimmten Angaben – hergestellt und geliefert, so übernimmt der Kunde die Gewähr, dass durch die Ausführung der Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben, freizustellen.
12. Verpackung und Transportgefahr
Sämtliche Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auf seine Gefahr auch dann, wenn die getroffene Preisvereinbarung frei Bestimmungsort oder frei Schiffbord gilt. Mit der Bereitstellung der Waren am Erfüllungsort geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Lagerung der Waren, die trotz Bereitstellungsanzeige nicht abgerufen wurden, geschieht auf Gefahr und Kosten des Kunden. Wenn nicht besonders vorgeschrieben, bleibt die Versandart unserem Ermessen vorbehalten ohne Verantwortung für billigste Verfrachtung. Eine Transportversicherung wird nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Detmold. Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten, auch bei Wechseln und Schecks, das Amtsgericht Detmold oder nach unserer Wahl das Landgericht Detmold, ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes. Das Amtsgericht Detmold soll ausdrücklich und insbesondere für den Fall zuständig sein, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden nach Vertragsabschluss aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt wird oder bei Klageerhebung nicht bekannt ist und dass Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden.
14. Sonstiges
Unsere sämtlichen, auch zukünftigen Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser unserer “Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Der Übersendung abweichender Konditionen bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden von uns auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Sollte der Kunde eine gleichartige Klausel in seinen Geschäftsbedingungen haben, gilt das Geschäft spätestens mit der Annahme unserer Ware durch den Kunden als zu unseren Vertragsbedingungen zustande gekommen. Ein Abschluss aufgrund dieser Geschäftsbedingungen macht sie auch für alle weiteren Abschlüsse mit dem Kunden gültig, selbst wenn sie im einzelnen Fall nicht besonders vereinbart werden. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen bedürfen eines gesonderten schriftlichen Abweichungsvertrages mit dem Kunden.
Mündliche Änderungen der getroffenen Vereinbarung für dieses Geschäft sind unwirksam. Dies gilt auch für Abänderungen des vereinbarten Formzwanges. Unsere Angestellten sind nicht bevollmächtigt, mündlich Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen zu vereinbaren, worauf wir besonders hinweisen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, die Anwendung der Einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen. Sollten aus irgendeinem Grund einzelne Bestimmungen unserer Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der anderen Bestimmungen nicht davon berührt. Der Kunde ist vielmehr damit einverstanden, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt wird, die der unwirksamen Bestimmung von ihrem wirtschaftlichen Sinn her nahe kommt. Verkaufspreise sind für den Kunden unverbindliche Preisempfehlungen.